Der Verein führt den Namen WERBEGEMEINSCHAFT e.V. Olsberg-Bigge. Er hat seinen Sitz in 59939 Olsberg. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Gegenstand des Vereins ist die gemeinschaftliche Werbung im Interesse der Olsberger Bevölkerung und der Olsberger Wirtschaft. Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbereich gerichtet.
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Beirat und der Vorstand
Mindestens einmal im Jahr hat der Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, in der der Geschäftsbericht für das vergangene Jahr erstattet wird. Die Mitgliederversammlung ist mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Der Vorstand muß ferner eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangt wird.
Bei Satzungsänderung ist eine zweidrittel Mehrheit erforderlich. Die Einberufung erfolgt schriftlich per Post, Fax oder eMail unter der Mitteilung der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von mindestens 10 Tagen. über die gefassten Beschlüsse sind Niederschriften anzufertigen, die von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen sind.
Der Beirat besteht aus neun bis dreizehn Mitgliedern. Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder. Dem Beirat obligt die Bearbeitung der durchzuführenden Wermebaßnahmen und die Beschlussfassung darüber. Die Mitglieder des Beirates werden für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Ausscheidende Mitglieder werden in der jährlichen Mitgliederversammlung neu gewählt. Der Beirat wählt den Vorstand.
Der Vorstand besteht aus vier (früher) fünf Personen. (Vorsitzender, Stellvertreter, Kassierer und Schriftführer. Er wird auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Er kann aufgrund eines Beschlusses des Beirates nach Bedarf erweitert werden. Geschäftsführender Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorsitzemde früher Vorstandssprecher und sein Stellvertreter.
Mitglieder des Vereins können Firmen, Einzelpersonen, Behörden, Organisationen (Fach- und Wirtschaftverbände etc.) werden. über die Aufnahme und den Ausschluß von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
Der Austritt eines Mitgliedes ist nur am Ende eines Geschäftsjahres zulässig. Der Austritt ist jeweils bis zum 30. September durch eingeschriebenen Brief gegenüber dem Vorstand zu erklären. Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an das Vereinsvermögen.
Die Beiträge bemessen sich nach einer gesonderten Beitragordnung, die durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird.
Wird der Verein aufgelöst, so fällt das Vermögen des Vereins an das Wohlfahrtsamt der Stadt Olsberg.
Die Satzung wurde am 07. März 1979 errichtet und der Verein unter der Register Nr.: VR159 beim Amtgericht in Brilon eingetragen.